Die energetische Sanierung in Deutschland war in den letzten Jahren geprägt von einem zentralen ordnungspolitischen Instrument: der sogenannten 65-Prozent-Regel. Diese Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) legte fest, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für viele Immobilienbesitzer wirft diese abstrakt formulierte Quote jedoch tiefgreifende technische Fragen auf: Worauf genau beziehen sich diese 65 Prozent? Und wie wird dieser Anteil berechnet?

Gleichzeitig erleben wir aktuell im Jahr 2026 eine weitreichende energiepolitische Kehrtwende. Aktuelle Gesetzesentwürfe der Bundesregierung für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zielen darauf ab, diese harte und oft kritisierte 65-Prozent-Pflicht vollständig aus dem Gesetzestext zu streichen und durch ein modulares System, die sogenannte „Bio-Treppe“, zu ersetzen.

Dieser Ratgeber dechiffriert die physikalischen Grundlagen hinter der 65-Prozent-Regelung, erklärt die fundamentale Bedeutung der Heizlast bei der Dimensionierung von Anlagen und ordnet die neuesten gesetzlichen Entwicklungen für Eigentümer rechtssicher ein.

Die technische Definition: 65 Prozent wovon?

Ein weitverbreiteter Irrglaube unter Hauseigentümern besagt, dass sich die 65 Prozent auf die Fläche des Hauses oder den jährlichen Brennstoffverbrauch beziehen. Bauphysikalisch betrachtet ist dies inkorrekt. Die 65-Prozent-Regel bezieht sich exakt auf die sogenannte Heizlast des Gebäudes.

Die Heizlast (angegeben in Watt oder Kilowatt) definiert die exakte Wärmeleistung, die eine Heizungsanlage erbringen muss, um das gesamte Gebäude – selbst an den statistisch kältesten Tagen des Jahres (in Deutschland meist bei Auslegungstemperaturen von -10 bis -14 Grad Celsius) – konstant auf einer behaglichen Wunschtemperatur zu halten. Sie ist der wichtigste Parameter für die korrekte und effiziente Dimensionierung einer Anlage. Die gesetzliche Vorgabe besagt demnach: 65 Prozent der maximal benötigten Wärmeleistung müssen durch erneuerbare Energien erzeugt werden.

Ein Rechenbeispiel: So wird der erneuerbare Anteil ermittelt

Um die abstrakte Regelung greifbar zu machen, dient ein klassisches Einfamilienhaus als Beispiel. Ein Energieberater hat für dieses Gebäude nach einer raumweisen Heizlastberechnung (gemäß DIN EN 12831) eine Heizlast von 6.000 Watt (6 kW) ermittelt.

Wenn in diesem Gebäude die 65-Prozent-Regel Anwendung findet, bedeutet dies:

  1. Gesamte Heizlast: 6.000 Watt
  2. Pflichtanteil (65 %): 3.900 Watt

Die neue Heizungsanlage muss zwingend so konfiguriert sein, dass sie mindestens 3.900 Watt ihrer Gesamtleistung aus erneuerbaren Quellen (z. B. Umweltwärme über eine Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse) generiert. Die restlichen 35 Prozent (in diesem Beispiel 2.100 Watt) dürften theoretisch durch fossile Energieträger gedeckt werden, wie es bei Hybridheizungen (z. B. der Kombination aus Gas-Brennwertkessel und einer kleinen Wärmepumpe) der Fall ist.

Entscheidet sich der Eigentümer hingegen für den Einbau einer reinen Wärmepumpe, übererfüllt er die gesetzliche Vorgabe mühelos. Eine korrekt dimensionierte Wärmepumpe bezieht den Hauptteil ihrer Energie aus der Umwelt (Luft, Erdreich, Grundwasser) und deckt in der Regel 100 Prozent der Heizlast ab, wodurch das Gebäude vollumfänglich von fossilen Brennstoffen unabhängig wird.

Politische Kehrtwende 2026: Von der starren Quote zur „Bio-Treppe“

Während die technische Berechnungsgrundlage der Heizlast ein bauphysikalischer Fakt bleibt, stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Heizungssysteme aktuell (Stand Frühjahr 2026) vor einer massiven Umstrukturierung. Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben, welches das bisherige GEG ablösen soll.

Der zentrale Punkt dieses Entwurfs ist die geplante ersatzlose Streichung des Paragrafen 71, in dem die 65-Prozent-Pflicht verankert ist. Anstatt Eigentümer künftig starr auf erneuerbare Systeme wie die Wärmepumpe festzulegen, zielt der Gesetzgeber auf mehr Technologieoffenheit ab. Der Einbau klassischer Öl- und Gasheizungen soll somit dauerhaft und ohne harte Fristen erlaubt bleiben. Auch das für 2045 vorgesehene ultimative Betriebsverbot für fossile Kessel soll gestrichen werden.

Die „Bio-Treppe“ als neues Steuerungsinstrument

An die Stelle des faktischen Fossil-Verbots tritt laut Entwurf die sogenannte „Bio-Treppe“. Wer sich entscheidet, eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen, muss zukünftig sicherstellen, dass die Anlage mit einem kontinuierlich steigenden Anteil an klimaneutralen Brennstoffen (wie Biomethan, grünem Wasserstoff oder Bioöl) betrieben wird.

Die angestrebten Stufen der „Bio-Treppe“ sehen für neu eingebaute Anlagen folgenden Beimischungsanteil vor:

  1. Ab 2029: 10 Prozent
  2. Ab 2030: 15 Prozent
  3. Ab 2035: 30 Prozent
  4. Ab 2040: 60 Prozent

Die Herausforderung für Eigentümer besteht hierbei weniger in der Technik der Anlage, sondern in den signifikanten Kostenrisiken: Bio-Brennstoffe und Biomethan gelten als knappe Güter, die auf dem freien Markt voraussichtlich um ein Vielfaches teurer gehandelt werden als klassisches Erdgas.

Rechtssicherheit und Förderung: Die richtige Strategie für Eigentümer

Die andauernden politischen Debatten und Gesetzesnovellen verdeutlichen, wie komplex und volatil die Entscheidungen im Bereich der Gebäudesanierung sind. Unabhängig davon, ob eine 65-Prozent-Regel in Kraft bleibt oder durch eine Beimischungspflicht ersetzt wird: Der Wechsel auf ein vollständig auf erneuerbaren Energien basierendes System wie die Wärmepumpe bleibt aus wirtschaftlicher und planerischer Sicht die sicherste Strategie. Wärmepumpen entkoppeln Eigentümer von CO₂-Steuern, den volatilen Preisen für fossile Brennstoffe und den drohenden hohen Kosten der „Bio-Treppe“.

Hinzu kommt der enorme finanzielle Anreiz: Der Staat bezuschusst den Umstieg auf effiziente Wärmepumpen weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Beantragung dieser Gelder erfordert jedoch lückenlose technische Berechnungen (wie die Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich) und absolute juristische Präzision in den Verträgen.

Mit Energiegestalter an Ihrer Seite umschiffen Sie dieses bürokratische Minenfeld. Als einer der marktführenden Fördermitteldienstleister Deutschlands, mit über 990 Millionen Euro an erfolgreich gesicherten Zuschüssen, übernehmen unsere zertifizierten Energieberater den kompletten Prozess für Sie – von der initialen Berechnung bis zur finalen Auszahlung auf Ihr Konto. Wir sichern Ihnen maximale Förderung, während Sie Ihre Immobilie zukunftssicher und gesetzeskonform aufstellen.