Auch im Einsatz bei Viessmann

Heizungsförderung für Gewerbe & Nichtwohngebäude

Der digitale Förderservice für Gewerbeimmobilien, Büros und Betriebsstätten. Wir unterstützen Sie bei der komplexen Antragstellung und helfen Ihnen dabei, bis zu 35 % der Kosten vom Staat zurückzuholen (KfW 522). Sichern Sie sich bis zu 53.000 € Heizungsförderung für Ihr Unternehmen.

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Förderung seit 2017

Vermieterin einer Gewerbeimmobilie, die Heizungsförderung für Ncihtwohngebäude über Energiegestalter beantragt

Maximale Zeitersparnis

Sparen Sie sich die langwierige Suche nach Spezialisten mit Sonderzulassung und den zeitraubenden Behörden-Kontakt. Wir übernehmen die komplette bürokratische Abwicklung für Sie!

Sicherheit durch Erfahrung

Vertrauen Sie auf die Expertise aus rund 990 Millionen Euro erfolgreich beantragter Fördermittel. Unsere offiziell zugelassenen Experten prüfen Ihre Unterlagen vorab auf Herz und Nieren - das minimiert das Risiko einer Ablehnung enorm.

100 % digitale Tools

Schluss mit E-Mail-Pingpong und unübersichtlichen PDF-Formularen. Über unsere digitale Plattform laden Sie Ihre Dokumente in wenigen Minuten hoch und behalten den Status Ihres Förderantrags jederzeit transparent im Blick.

Förder-Abwicklung durch unsere Experten

Um staatliche Heizungsförderungen für Gewerbe- und Nichtwohngebäude (wie z. B. die KfW 522) zu erhalten, verlangt der Gesetzgeber zwingend offizielle Nachweise - die „Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) und die spätere „Bestätigung nach Durchführung“ (gBnD).

Das Problem für viele Unternehmen: Ein normaler Fachhandwerker darf diese Dokumente in der Regel nicht ausstellen. Es wird zwingend ein Energieeffizienz-Experte mit spezieller Zulassung für Nichtwohngebäude benötigt.

Genau hier setzt unser digitaler Förderservice an. Sie nutzen unser unkompliziertes Online-Tool, und unser Team aus zertifizierten Experten arbeitet für Sie im Hintergrund. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, erstellen die rechtsgültigen Bestätigungen und sorgen dafür, dass Ihr Antrag korrekt durchgeht. So erhalten Sie Ihre Fördermittel - ganz ohne eigenen Verwaltungsaufwand.

Transparente Festpreise: Wir bieten Ihnen faire Pauschalpreise ab 604 € netto. So können Sie verlässlich und ohne versteckte Honorare kalkulieren.

Eigentümer, der seine Gewerbeeinheit saniert und die HEizungsförderung für Ncihtwohngebäude über Energiegestalter genutzt hat

In 3 Schritten zur Heizungsförderung

Daten angeben, Förderhöhe unverbindlich erfahren und direkt Gelder sichern!


Heizsystem erfassen

Sie teilen uns über unsere unkomplizierte Online-Strecke mit, welches Heizsystem (z. B. Wärmepumpe, Biomasse) Sie planen und ergänzen weitere Eckdaten zum Objekt.

Förderhöhe erfahren

Wir berechnen Ihnen direkt auf Basis der aktuellen Fördersätze die Ihnen zustehende Förderhöhe.

Beauftragen &
Geld erhalten

Im letzten Schritt können Sie uns beauftragen, Ihre Förderung von der KfW zu erhalten.

AUF UNS IST VERLASS

Wir sind der offizielle Förderpartner von Viessmann und Carrier in Deutschland!

Viessmann Climate Solutions Logo
Wärmepumpe, die von der Fördergarantie von Energiegestalter für Viessmann Geräte profitiert hat.

Wir helfen bei der Förderung für Unternehmen aller Branchen; von Bürogebäuden bis hin zu Lagerhallen oder Hotels. Sparen Sie sich die Bürokratie und sichern Sie sich bis zu 53.000 € Förderung für Ihr Gewerbe."

Anja Habeck

Geschäftsführerin Energiegestalter

Geschäftsführerin von Energiegestalter - Anja Habeck

Der Förderservice für Nichtwohngebäude

Jetzt noch hohe Förderung sichern, bevor Förderhöhe geändert wird!

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Förderservice Nichtwohngebäude

Bis 1.000 qm

718,76€

inkl. MWST.,
entspricht 604€ brutto

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iSFP bis 179 qm

Ein Wohngebäude 

1.300€

Inklusive MWST.

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Wir sind da für Sie!

Telefonische Beratung:

030 31199754

Öffnunsgzeiten: Mo-Fr von 9-16 Uhr

Support Mitarbeiterin von Energiegestalter für Fragen zur Heizungsförderung beantwortet gerade Kontakt Anfragen

Kontakt per E-Mail

Für Anfragen erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail unter
info@energie-gestalter.de oder direkt über unser Kontaktformular

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Ausgezeichnete Bewertungen für unseren Förderservice!

Eigentümer, die sich über ERfahrungen bei energetischer Sanierung und Heizungsförderung informieren

Fragen & Antworten

Zählt mein Gebäude als "Nichtwohngebäude"?

Ja, wenn es zu mehr als 50% nicht zum Wohnen genutzt wird (z.B. Büros, Verkauf, Lager). Auch gemischt genutzte Gebäude fallen darunter, wenn das Gewerbe überwiegt.

Ja. Sie registrieren sich im KfW-Portal als Privatperson und reichen eine spezielle formlose Erklärung ein, die wir Ihnen bereitstellen.

Fast alle gewerblichen Nutzungsarten sind förderfähig, u.a.: 

  • Anstaltsgebäude: Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Kasernen
  • Büro- und Verwaltungsgebäude: Amtsgebäude, Bürokomplexe
  • Hotel- und Beherbergungsbetriebe: Hotels, Jugendherbergen
  • Landwirtschaftliche Betriebsgebäude: Ställe, Scheunen
  • Nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude: Fabriken, Werkstätten

Grundsatz: Ist das Gebäude zu mehr als 50 % Wohnfläche, gilt es als Wohngebäude und die gesamte Anlage kann (anteilig) über die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (458) laufen.

Aufteilung sinnvoll: Wenn die Kosten für die Heizung die Obergrenzen der Wohngebäudeförderung übersteigen, können die Kosten für den Gewerbeanteil separat beantragt werden.

Die Aufteilung der Investitionskosten in einem Mischgebäude (Wohnen & Gewerbe) lohnt sich, wenn die Nichtwohnfläche signifikant ist, da die Förderung auf Wohngebäudeförderung (KfW 458) begrenzt ist. Die Kosten für gewerbliche Anteile können dann separat beantragt werden. Eine Aufteilung ist meist ab > 20-30% Nichtwohnfläche wirtschaftlich sinnvoll, um die Förderhöchstbeträge optimal auszunutzen. 

Halten Sie Grundrisse bzw. Flächenberechnungen, ein Angebot Ihres Heizungsbauers (mit aufschiebender Bedingung) und idealerweise einen Energieausweis bereit. Falls Sie gerade die Daten nicht zur Hand haben, können Sie auch den Schnellcheck machen und später über Ihre Email zurückkehren. 

Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich, sobald Sie sich registrieret haben. 

Sie erhalten den kompletten Service für 604 € netto (bis 1.000 qm)

Wie viel Förderung erhält Ihr Unternehmen?

Nutzen Sie die aktuellen Förderbudgets für Ihre Gewerbeimmobilie, bevor diese gekürzt werden. Erhalten Sie bis zu 53.000 € Zuschuss bei minimalem bürokratischen Aufwand.


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Heizungsbauer, der nach dem erfolgreichen Förderservice von Energiegestalter jetzt die neue Heizung einbaut