Der Entschluss einer Wohnungseigentümergesellschaft (WEG), die alte, fossil betriebene Zentralheizung gegen eine moderne Wärmepumpe auszutauschen, ist ein gewaltiger Schritt zur zukunftssicheren Wertsteigerung der Immobilie. Gleichzeitig öffnet dieser Beschluss die Tür zu den historischen Fördersummen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Beantragung dieser Fördermittel in einem Mehrfamilienhaus ist jedoch ein juristisches und mathematisches Meisterstück. Der Gesetzgeber trennt beim Förderprozess strikt zwischen dem Gemeinschaftseigentum (der Heizung im Keller) und den individuellen Einkommens- und Wohnverhältnissen der einzelnen Miteigentümer. Wer als Hausverwaltung oder WEG hier nicht nach einem präzisen, zweistufigen System vorgeht, riskiert, dass Zehntausende Euro an Zuschüssen verfallen.

Dieser Ratgeber dechiffriert den komplexen Prozess der KfW-Förderung für WEGs. Er erklärt detailliert die Funktion des Basisantrags durch die Hausverwaltung, zeigt auf, wie einzelne Eigentümer durch Zusatzanträge ihre persönliche Förderung auf bis zu 70 Prozent maximieren, und liefert eine konkrete Beispielrechnung, um die Verteilung der förderfähigen Kosten absolut transparent zu machen.

Das zweistufige System: Basisantrag und Zusatzantrag

Um der komplexen Eigentümerstruktur in Mehrfamilienhäusern gerecht zu werden, hat die KfW ein System etabliert, das die allgemeine Förderung für das gesamte Gebäude von den individuellen Boni für selbstnutzende Eigentümer entkoppelt.

Stufe 1: Der Basisantrag durch die Hausverwaltung

Der erste zwingende Schritt ist der Basisantrag. Da die zentrale Heizungsanlage zum Gemeinschaftseigentum gehört, darf dieser Antrag ausschließlich von einem legitimierten Vertreter der WEG – in der Regel der Hausverwaltung – im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Bei der Antragstellung muss die Verwaltung das Einverständnis aller Miteigentümer bestätigen.

Mit dem Basisantrag sichert die WEG die allgemeinen Fördersätze für das Gesamtprojekt. Diese werden unabhängig davon gewährt, ob die einzelnen Wohnungen vermietet sind oder von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Beantragt werden hierbei in der Regel die Grundförderung von 30 Prozent sowie ein möglicher Effizienz-Bonus von 5 Prozent (sofern die Wärmepumpe beispielsweise Erdreich oder ein natürliches Kältemittel nutzt). Somit sichert der Basisantrag der WEG pauschal bis zu 35 Prozent Förderung auf die förderfähigen Gesamtkosten.

Stufe 2: Der Zusatzantrag für selbstnutzende Eigentümer

Während vermietete Wohnungen auf das prozentuale Niveau des Basisantrags limitiert bleiben, honoriert der Gesetzgeber selbstnutzende Eigentümer massiv. Jeder Miteigentümer, der seine Wohnung in dem betreffenden Mehrfamilienhaus selbst als Hauptwohnsitz bewohnt, kann im Anschluss an den Basisantrag einen individuellen Zusatzantrag stellen. Wichtig: Dieser muss zwingend spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags gestellt werden.

Hierüber lassen sich zwei extrem lukrative Boni freischalten: Der 20-prozentige Klimageschwindigkeits-Bonus (für den schnellen Austausch alter Fossil-Heizungen) und der 30-prozentige Einkommens-Bonus (für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro). Die maximale Förderquote, die ein einzelner Eigentümer aus Basis- und Zusatzantrag in Summe erreichen kann, ist dabei gesetzlich hart auf 70 Prozent gedeckelt.

Die Deckelung: So berechnen sich die förderfähigen Kosten

Die gewährten Prozentsätze beziehen sich nicht auf jede beliebig hohe Handwerkerrechnung. Die KfW definiert eine strikte Obergrenze für die „förderfähigen Kosten“, die sich exakt nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude richtet.

Die Staffelung für Mehrfamilienhäuser sieht wie folgt aus:

  • Für die erste Wohneinheit: 30.000 Euro
  • Für die zweite bis sechste Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro
  • Ab der siebten Wohneinheit: jeweils 8.000 Euro

(Rechtlicher Hinweis zur Gebäudestruktur: Besteht eine WEG baulich aus mehreren separaten Gebäuden, beispielsweise aus fünf nebeneinanderliegenden Reihenhäusern mit jeweils eigener Hausnummer, wird der Förderhöchstbetrag für jedes Gebäude einzeln berechnet. Jedes Reihenhaus startet somit wieder mit 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.)

Praxisbeispiel: Die WEG mit 5 Wohneinheiten

Um die abstrakte Mathematik der KfW greifbar zu machen, betrachten wir folgendes Szenario: Eine WEG besteht aus einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten. Die alte Zentralheizung wird durch eine Wärmepumpe (mit 5 Prozent Effizienz-Bonus) ersetzt. Der Heizungsbauer veranschlagt Gesamtkosten von 100.000 Euro.

Ermittlung der Fördergrenze für das Gebäude:

  1. Wohneinheit: 30.000 Euro

  1. bis 5. Wohneinheit (4 x 15.000 Euro): 60.000 Euro
  • Maximal förderfähige Kosten der WEG: 90.000 Euro. (Da die Handwerkerrechnung mit 100.000 Euro darüber liegt, werden für die Zuschussberechnung exakt diese gedeckelten 90.000 Euro herangezogen.)

Schritt 1: Der Basisantrag (Hausverwaltung) Die Hausverwaltung stellt den Antrag auf 35 Prozent Förderung (30 % Grundförderung + 5 % Effizienzbonus).

  • 35 % auf 90.000 Euro = 31.500 Euro. Dieser Betrag fließt in die Kasse der WEG.

Schritt 2: Die Zusatzanträge der Eigentümer Für die individuellen Zusatzanträge müssen keine separaten Teilrechnungen vom Handwerker erstellt werden. Die KfW verteilt die genehmigte Summe aus dem Basisantrag (90.000 Euro) einfach anhand der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile (MEA) auf die Eigentümer. Zudem berechnet die KfW einen fiktiven Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit (90.000 Euro / 5 WE = 18.000 Euro), der als individuelle Obergrenze dient.

In unserer Beispiel-WEG gibt es zwei Eigentümer (A und B), die ihre Wohnungen selbst nutzen und einen Zusatzantrag stellen:

Eigentümer A (25 % Miteigentumsanteil):

  • Anspruch auf: Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %).
  • Seine rechnerischen Kosten: 25 % von 90.000 Euro = 22.500 Euro.
  • Da seine berechneten Kosten (22.500 €) über dem Limit pro Wohneinheit (18.000 €) liegen, wird sein Bonus exakt auf diese gedeckelten 18.000 Euro berechnet.
  • Zusatzförderung: 20 % auf 18.000 Euro = 3.600 Euro.

Eigentümer B (10 % Miteigentumsanteil):

  • Anspruch auf: Klima- (20 %) und Einkommensbonus (30 %). Da die Gesamtförderung bei 70 % gedeckelt ist und er bereits 35 % über den Basisantrag erhält, bekommt er hier maximal die verbleibenden 35 %.
  • Seine rechnerischen Kosten: 10 % von 90.000 Euro = 9.000 Euro.
  • Da seine Kosten unter dem Limit von 18.000 Euro liegen, wird der volle Betrag angesetzt.
  • Zusatzförderung: 35 % auf 9.000 Euro = 3.150 Euro.

(Alle weiteren Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, profitieren ausschließlich von den 31.500 Euro aus dem Basisantrag der Gemeinschaft.)

Das Haftungsrisiko der Hausverwaltung minimieren

Die Beispielrechnung verdeutlicht das immense finanzielle Potenzial für die Eigentümer. Für die Hausverwaltung birgt dieser Prozess jedoch ein erhebliches Haftungsrisiko. Die KfW verlangt zwingend, dass für den Basisantrag eine technische „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) ausgestellt wird. Zudem muss der Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsbauer juristisch unangreifbar formuliert sein und eine „aufschiebende Bedingung“ enthalten. Ein einziger Formfehler der Verwaltung kann den kompletten Förderanspruch der WEG – und damit auch die Grundlage für sämtliche Zusatzanträge der Miteigentümer – unwiderruflich vernichten (§ 9 Abs. 2 BEG EM).

Die wenigsten Hausverwaltungen verfügen über die Ressourcen und das haftungsrechtliche Mandat, diesen hochspezifischen KfW-Prozess selbst abzuwickeln. Hier ist das Outsourcing an zertifizierte Fördermitteldienstleister die sicherste wirtschaftliche Entscheidung.

Energiegestalter bietet genau für diese hochkomplexen WEG-Konstrukte einen maßgeschneiderten Service. Mit der Expertise aus über 990 Millionen Euro erfolgreich vermitteltem Fördervolumen seit 2017 navigieren unsere dena-zertifizierten Energieberater Hausverwaltungen und Miteigentümer sicher durch den bürokratischen Dschungel. Wir erstellen rechtsverbindlich die BzA und BnD, prüfen die Handwerkerverträge auf die lebenswichtigen Klauseln und übernehmen die Kommunikation mit dem KfW-Portal. So stellen wir sicher, dass das Maximum an Förderung absolut rechtssicher auf den Konten der WEG und der einzelnen Eigentümer landet, während die Hausverwaltung vollständig von haftungsrechtlichen Risiken befreit wird.