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Der neue Entwurf für das Heizungsgesetz
25. Februar 2026
Nach fast einem Jahr Verhandlungen haben sich die Regierungsparteien am 24.03.2026 auf politische Eckpunkte für ein neues Heizungsgesetz verständigt.
Der Gesetzentwurf muss nun zunächst vom Bundestag und anschließend vom Bundesrat verabschiedet werden. Erst danach wird das Gesetz final ausgearbeitet und kann in Kraft treten.
Was ist aktuell geplant?
Der vorliegende Entwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
- Die bisher geplante Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen.Diese Regelung sollte ursprünglich ab Juli 2026 bzw. Juli 2028 (je nach Kommune) gelten.
- Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben werden.Ab 2029 ist vorgesehen, einen Anteil von zunächst 10 % grüner Brennstoffe einzusetzen. Dieser Anteil soll in den Folgejahren schrittweise steigen. Die konkrete Ausgestaltung wird noch festgelegt.
Die detaillierte Ausarbeitung des Gesetzes erfolgt in den kommenden Monaten. Ein Inkrafttreten ist derzeit für Juli 2026 vorgesehen.
Was bedeutet das für die Wärmepumpen-Förderung?
Nach aktuellem Stand werden mögliche Änderungen an der Wärmepumpen-Förderung erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes erwartet.
Bis dahin gelten die bestehenden Förderbedingungen weiter.
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